Öko-soziale Gerechtigkeit in Zeiten der Krise - Debatten zur Umwelt- und Sozialethik in der Katholischen Kirche in Bayern

Es reicht nicht mehr, nur „einen Beitrag“ zu leisten.

Wir befinden uns in einem multiplen Krisenzustand. Der Satz „Alles ist mit allem verbunden“ mag abgedroschen klingen, ist aber aktueller denn je und gilt auch für Krisen unserer Tage: Klimaerhitzung, Pandemie(n), Kriege und wachsende globale Ungleichheit. Der Klimakrise und der Bewältigung ihrer Folgen kommt eine Schlüsselrolle zu. Welche Rolle kommt dabei Kirche als Institution und größtem Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst zu? Welche uns als Christinnen und Christen? Wir haben einen Sendungs- bzw. Verkündigungsauftrag in dieser Welt in Worten und noch mehr in Taten.

 

Innerkirchlich setzt die Enzyklika Laudato si‘ von Papst Franziskus 2015 den wichtigsten ökologischen Akzent in der jüngeren Kirchengeschichte. In Deutschland sind im Januar 2019 „Zehn Thesen zum Klimaschutz“ erschienen, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Das Echo in der Öffentlichkeit war gering. Noch geringer die Konsequenzen in den Bistümern, Ordinariaten, Gremien, Pfarreien und Kirchenstiftungen. Am 25. Oktober 2021 wurde der „Klima- und Umweltschutzbericht 2021 der DBK – Unser Einsatz für die Zukunft der Schöpfung“ (Arbeitshilfen Nr. 327) veröffentlicht. Darin werden durchaus bemerkenswerte Projekte und Initiativen beschrieben. Doch das wird in Zukunft nicht reichen. „Uns muss bewusst sein, dass die Zeit des symbolischen Handelns und der vereinzelten Projekte zum Klima- und Umweltschutz vorbei ist“, mahnt Weihbischof Rolf Lohmann (Münster) im Vorwort. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, ist sich dessen bewusst, wie er einleitend schreibt: „Wir wissen, dass wir in vielen Bereichen noch besser werden müssen“. Doch wie handeln die verschiedenen kirchlichen Verantwortungsträger? Wie nutzen die großen und kleinen Entscheider ihre Macht?

„Klimaneutralität“ wird in diesem Beitrag verstanden als „Treibhausgasneutralität“: Ein Staat, eine Region oder eine Institution ist treibhausgasneutral, wenn direkt oder indirekt zuschreibbare anthropogene Emissionen und deren Abbau gleich groß sind.