SWS Studie

3.2 Verteilungskonflikte und ungleiche Machtverhältnisse

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Wer bestehende Verhältnisse transformieren will, muss stets auch mit Gegenkräften rechnen: Diejenigen, die ein Interesse am Status-quo-Erhalt haben, leisten oft aktiven oder passiven Widerstand – auch wenn sie häufig gar nicht richtig einschätzen können, ob die Reformen für sie mit Nachteilen verbunden sind oder nicht. Hinzu kommt die typisch menschliche Verlustaversion, also der Hang, einen vermeintlich oder tatsächlich drohenden Verlust stärker zu empfinden und höher zu bewerten als einen möglichen Vorteil, der diesen Verlust bei rein objektiver Betrachtung mehr als ausgleichen würde.43


Im Kern geht es dabei aber oft um handfeste Verteilungskonflikte, die unterschiedliche Dimensionen betreffen. Reformen verändern die (Ungleich-)verteilung zum einen in vertikaler Hinsicht (vereinfacht zwischen „oben und unten“ „Arm und Reich“ oder „Nord und Süd“). Aber auch horizontal betrachtet gibt es in den einzelnen Gruppen Gewinner und Verlierer, wenn sich Strukturveränderung unterschiedlich auf verschiedene Wirtschaftsbranchen oder städtische und ländliche Regionen auswirken. Einen im Kontext der sozial-ökologischen Transformation besonders wichtigen horizontalen Verteilungskonflikt stellen die sogenannten „stranded assets“ dar, wenn durch die Veränderungen Vermögenswerte (z.B. fossile Rohstoffe, Produktionsanlagen oder Patente) deutlich an Wert verlieren oder künftig gar nicht mehr genutzt werden können.


Wie schon erwähnt, dürfen weltweit nur noch etwa 1.000 Gigatonnen CO2-Äquivalent emittiert werden, um das 2°C-Ziel zu erreichen (vgl. Abb. 3). Damit ist die globale Verteilung dieses Budgets einer der zentralen vertikalen Verteilungskonflikte, zumal vor dem Hintergrund der massiven aktuellen Ungleichverteilung. Im globalen Vergleich gehören z.B. die Europäer/innen aktuell fast allesamt zu dem kleinen Prozentsatz von Profiteuren des ungerechten Status-quo, auch wenn innerhalb Europas die Ungleichverteilung ebenfalls beachtlich ist: So erreichen derzeit nur 5 % der europäischen Haushalte das für das 1,5°C-Ziel (im Jahr 2030) notwendige weltweite Emissionsziel von 2,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Kopf (und nur wenige mehr das 3,3-Tonnen-Ziel für eine Begrenzung auf 2°C). Durchschnittliche europäische Haushalte emittieren derzeit zwischen 7 und 15 Tonnen pro Kopf und die 10 %-mit den höchsten Emissionen sind für mehr als die Hälfte der Gesamtemissionen europäischer Haushalte verantwortlich44. Dies erinnert daran, dass erfolgreiche Klima- und Sozialpolitik eng miteinander zusammenhängen und eine bloße „soziale Abfederung von Klimaschutzmaßnahmen“ in vielen Fällen zu kurz greift.


Zu kurz greifen auch Analysen, die das Bevölkerungswachstum als primäre Ursache für die weltweite Armut und Bedrohung der Lebensgrundlagen sehen, zumal angesichts der dramatisch ungleichen Verteilung der weltweiten Pro-Kopf-Emissionen zwischen wohlhabenden und armen Menschen. Nichtsdestotrotz werden die SDGs schwerlich ohne eine verantwortbare Bevölkerungspolitik erreichbar sein. Denn je schneller die Bevölkerung in den ärmeren Regionen wächst, desto größer wird dort die Herausforderung, entsprechende wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, ohne dass dies mit weiteren lokalen wie globalen Belastungen der Umwelt einhergeht. Deshalb müssen die Entwicklungs- und Schwellenländer dabei unterstützt werden, eine verantwortliche Bevölkerungspolitik zu verfolgen, die ohne Zwangsmaßnahmen und Eingriffe in die reproduktive Selbstbestimmung von Familien eine Familienplanung ermöglicht, welche ganzheitlich an den Erfordernissen und Bedürfnissen der heutigen und zukünftigen Generationen ausgerichtet ist.


Auch auf horizontaler Ebene gibt es erhebliches Konfliktpotenzial. So kann der politisch forcierte Kohleausstieg ganze Regionen sozial und ökonomisch erheblich belasten. Ebenso können die Kosten und Gewinne aus der Einpreisung von Umweltschäden mehr oder weniger fair verteilt werden oder der Umbau der Automobilindustrie zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen, der kaum für alle Betroffenen vollständig kompensiert werden kann. Die Akzeptanz für notwendige Reformen leidet auch dann, wenn es zu wenig erkennbares politisches Bemühen gibt, die unterschiedlichen Interessen frühzeitig und angemessen wahrzunehmen, Chancen und Verluste in fairen Abwägungs- und Verteilungsprozessen gerecht zu verteilen und soziale Folgen abzufedern.


Dies kann auch dazu führen, dass Menschen aufgrund von Verlustängsten den mit dem Wandel einhergehenden Gewinn nicht angemessen einschätzen können und gleichzeitig ausblenden, wie groß die Gefahren (z.B. Extremwetterereignisse oder soziale Verwerfungen) des Nichthandelns sind. Exemplarisch sei auf das große Potenzial verwiesen, das Unternehmen im Anlagen- und Maschinenbau durch konsequenten Klimaschutz realisieren könnten, jedoch längst noch nicht ausschöpfen45 - ganz zu schweigen von den monetär nicht annähernd ausdrückbaren Seiten eines „gutes Lebens“ wie dem Genuss sauberer Luft, unzerstörter Natur und Artenvielfalt oder auch eines öffentlichen Raums mit weniger Lärm, mehr Verkehrssicherheit und mehr Platz für bürgerliche Entfaltung. Zudem kann ein „Weniger“ an Arbeitszeit zu einem „Mehr“ an eigenverantwortlich gestaltbarer Lebenszeit führen, was Freiräume für Familien- und Pflegearbeit, ehrenamtliches Engagement und künstlerische Entfaltung eröffnet. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig es ist, die damit verbundenen Chancen und Lasten fair zwischen den Sozialpartnern, staatlichen Stellen und weiteren Betroffenen zu verhandeln und zu verteilen.

 

„Die Akzeptanz für notwendige Reformen leidet auch dann, wenn es zu wenig erkennbares politisches Bemühen gibt, die unterschiedlichen Interessen frühzeitig und angemessen wahrzunehmen, Chancen und Verluste in fairen Abwägungs- und Verteilungsprozessen gerecht zu verteilen und soziale Folgen abzufedern."

Freilich gibt es auch Akteure, die vom Status quo in besonderer Weise profitieren und ihr Eigeninteresse ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl und auf die Notwendigkeit der Transformation verteidigen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die „stranded assets“, die unter dem Gesichtspunkt der Sozialpflichtigkeit des Eigentums betrachtet werden müssen: Wer beispielsweise seinen Wohlstand dem Besitz fossiler Ressourcen oder der Nutzung nicht mehr zeitgemäßer Technologien verdankt, kann Einschränkungen in seinem bisherigen Geschäftsmodell nicht einfach als „kalte Enteignung“ ablehnen, sondern steht in besonderer Verantwortung, sich konstruktiv an gemeinwohlförderlichen Reformen zu beteiligen. Wer die Transformation gestalten will, muss auch die damit verbundenen Machtfragen und Verantwortlichkeiten adressieren, um Barrieren und Gegenkräfte erfolgreich identifizieren und überwinden zu können.46


Nicht selten befürworten Personen und Institutionen zwar grundsätzlich einen Wandel, sind aber durch ökonomische Beziehungen, Abhängigkeiten oder nicht immer leicht zu durchschauende Verflechtungen mit dem Status quo und dessen Hauptprofiteuren verbunden. Daher stärken sie durch ihr Handeln (bewusst oder unbewusst) deren Position.  Auf diese Weise kann die bereits erwähnte „Komplizenschaft“ (vgl. Kap. 1) entstehen. Daher sollten alle, die die bestehenden Machtverhältnisse und Blockaden kritisieren, immer auch selbstkritisch den jeweils eigenen Beitrag zur Stabilisierung dieser Macht reflektieren.

Kommentare (4)

21.11.2021 / 18:43 Uhr

J. Minx

Was halten Sie von der Idee eines Ständigen Vermittlungsausschusses für Klimapolitik?

23.02.2022 / 15:30 Uhr (> Antwort auf J. Minx)

BR

Nun ist Ihr Kommentar ja schon einige Zeit her und auch in der Bundespolitik hat sich etwas getan und wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, hat sich etwas in Ihrem Sinne bewegt. Ich vermute Sie meinen einen "ständigen Ausschuss" zu dem Thema? Den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und -rat gibt es ja ohnehin, er hat sich auch schon einige Male mit Gesetzesvorhaben beschäftigt, die ich in Teilen der Klimapolitik zurechnen würde (bspw. zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zum Geologiedatengesetz). Tatsächlich wurde in der laufenden Legislaturperiode erstmals der Ausschuss für Klimaschutz und Energie geschaffen, zuvor waren Klimathemen (und sind weiterhin) auf unterschiedliche Ausschüsse verteilt. Daran und an Ihre Frage angeschlossen, könnte ich mir einen Ausschuss für Klimapolitik vorstellen, der sich mit all den verschiedenen Ausschüssen und Verantwortlichen für Klimafragen beschäftigt und ggf. koordiniert, also mit den "verschiedenen Klima-Ausschüssen", den verschiedenen Ministerien mit Aufgaben, die die Klimapolitik betreffen können (alle?) und mit dem Vermittlungsausschuss, der sich in Zukunft vermutlich immer häufiger auch mit Gesetzesvorhaben beschäftigen muss, die die Klimapolitik angehen. Nur gäbe bei einem solchen "Überausschuss" natürlich die Frage nach seiner Legitimation und Kompetenzen...

25.02.2022 / 12:48 Uhr (> Antwort auf BR)

J. Minx

Sie haben Recht, die entscheidende Frage wäre die nach den Kompetzenzen eines derartigen Ausschusses - und zwar nach den fachlichen Kompetzenzen der Mitglieder und nach ihren Entscheidungskompetenzen. Ich wünsche mir manchmal, es gäbe ein Expertengremium, das nicht nur berät, sondern auch Entscheidungsbefugnisse hat, vielleicht indem es die Eckpunkte für ein "gutes Leben" festlegt, an denen sich die Politik dann orientieren müsste, also vor allem Obergrenzen für Emissionen oder Mindestmengen an Recycling-Quoten; wenn das ein auf größtmögliche Zustimmung fixierter Parteisoldat entscheiden muss, sehe ich schwarz für unseren Planeten Erde...

25.02.2022 / 20:27 Uhr

Endres

Machtverhältnisse ein wenig abstrakt

Die DAX Konzerne in Deutschland sind im wesentlichen Aktiengesellschaften, die auch in der Pandemie ungebrochen hohe Dividendenausschüttungen vorgenommen habe. Nach wie vor hat der Aufsichtsratsvorsitzende (normalerweise von der Kaptitalseite ein Doppelstimmrecht) d.h. er kann im Konfliktfall einseitig die Interessen der Kapitalgeber durchsetzen. Wir bräuchten ganz andere Unternehmensformen: Viel mehr Genossenschaften, Unternehmen die den Beschäftigten gehören, oder die zumindest soviele Aktien besitzen, dass sie eine Sperrminorität haben damit aggressive Hedgefonds wie bei einigen Großunternehmen nicht durchaus gesunde Unternehmen ruinieren können. Klar müsste die extrem ungerechte Vermögensverteilung angesprochen und auch verändert werden. Vor vielen Jahren gab es aus und in den Kirchen die Forderung nach einem einmaligen Lastenausgleich. Leider steht dazu in dem Papier nichts